Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Paragon Data GmbH

Stand: September 2012

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten nur für Rechtsgeschäfte der Paragon Data GmbH („Paragon““) mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) („Vertragspartner“). Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  2. Für Verträge zwischen Paragon und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die AGB von Paragon. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner finden keine Anwendung.

II. Liefertermine und Fristen

  1. Liefertermine oder Termine für die Erbringung von Leistungen durch Paragon sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich mit dem Vertragspartner als verbindlich vereinbart worden sind.
  2. Soweit die Lieferung oder Leistung Paragons davon abhängt, dass Paragon selbst von einem Dritten beliefert wird und befindet sich der Dritte mit der betreffenden Lieferung oder Leistung Paragon gegenüber in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Fristen für die Erbringung der Leistung durch Paragon für die Dauer der durch den Verzug des Dritten bedingten Verzögerung.

Leistungsumfang

  1. Es liegt im Verantwortungsbereich des Vertragspartners, vor Installationen von Software auf den Rechnern oder Arbeiten an den Rechnern des Vertragspartners, die dort befindlichen Daten in geeigneter Form zu sichern. Unterbleibt diese Sicherung, haftet Paragon nicht für eventuelle Datenverluste.
  2. Für den Einsatz von Hardwarekomponenten und Peripheriegeräten spricht Paragon Empfehlungen aus. Die Anpassung nicht von dieser Empfehlung gedeckter Peripheriegeräte kann im Einzelfall äußerst zeit- und kostenintensiv sein. Diese Anpassung ist nicht in Paragons Leistungsumfang enthalten und im Falle der Beauftragung der Anpassung durch den Vertragspartner gesondert nach der jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten.

Vergütung und Zahlungsweise

  1. Sämtliche Preise gelten ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers und sind Netto-Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge.
  2. Das vom Vertragspartner zu zahlende Entgelt für die Leistungen gem. Leistungsschein ist monatlich nach Abrechnung fällig, zahlbar ohne Abzug von Skonto.
  3. Als Tag der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer seine Leistung verweigern und Verzugszinsen in Höhe von 8 % Prozent über dem Basiszinssatz des § 247 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Zahlungsverzug

  1. Überschreitet der Vertragspartner das vereinbarte Zahlungsziel, ist Paragon berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % und ab Verzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
  2. Befindet sich ein Vertragspartner mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, werden seine gesamten Verbindlichkeiten Paragon gegenüber sofort fällig. Paragon ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder gegen Vorauskasse auszuführen.
  3. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs berechnet Paragon eine Schadenspauschale von € 5 in jedem Einzelfall.