Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Paragon Data GmbH
Stand: September 2012
I. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten
nur für Rechtsgeschäfte der Paragon Data GmbH („Paragon““) mit
Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB)
(„Vertragspartner“). Hierzu zählen auch juristische Personen des
öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
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Für Verträge zwischen Paragon und dem Vertragspartner gelten
ausschließlich die AGB von Paragon. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner finden keine Anwendung.
II. Liefertermine und Fristen
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Liefertermine oder Termine für die Erbringung von Leistungen durch
Paragon sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich mit dem
Vertragspartner als verbindlich vereinbart worden sind.
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Soweit die Lieferung oder Leistung Paragons davon abhängt, dass
Paragon selbst von einem Dritten beliefert wird und befindet sich
der Dritte mit der betreffenden Lieferung oder Leistung Paragon
gegenüber in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Fristen für
die Erbringung der Leistung durch Paragon für die Dauer der durch
den Verzug des Dritten bedingten Verzögerung.
Leistungsumfang
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Es liegt im Verantwortungsbereich des Vertragspartners, vor
Installationen von Software auf den Rechnern oder Arbeiten an den
Rechnern des Vertragspartners, die dort befindlichen Daten in
geeigneter Form zu sichern. Unterbleibt diese Sicherung, haftet
Paragon nicht für eventuelle Datenverluste.
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Für den Einsatz von Hardwarekomponenten und Peripheriegeräten
spricht Paragon Empfehlungen aus. Die Anpassung nicht von dieser
Empfehlung gedeckter Peripheriegeräte kann im Einzelfall äußerst
zeit- und kostenintensiv sein. Diese Anpassung ist nicht in Paragons
Leistungsumfang enthalten und im Falle der Beauftragung der
Anpassung durch den Vertragspartner gesondert nach der jeweils
aktuellen Preisliste zu vergüten.
Vergütung und Zahlungsweise
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Sämtliche Preise gelten ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers und
sind Netto-Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere
Abzüge.
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Das vom Vertragspartner zu zahlende Entgelt für die Leistungen gem.
Leistungsschein ist monatlich nach Abrechnung fällig, zahlbar ohne
Abzug von Skonto.
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Als Tag der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des
Auftragnehmers. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug,
kann der Auftragnehmer seine Leistung verweigern und Verzugszinsen
in Höhe von 8 % Prozent über dem Basiszinssatz des § 247 BGB
verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
bleibt vorbehalten.
Zahlungsverzug
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Überschreitet der Vertragspartner das vereinbarte Zahlungsziel, ist
Paragon berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % und ab Verzug
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
gemäß § 247 BGB zu verlangen.
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Befindet sich ein Vertragspartner mit der Bezahlung einer Rechnung
in Verzug, werden seine gesamten Verbindlichkeiten Paragon gegenüber
sofort fällig. Paragon ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen
nur gegen Sicherheitsleistung oder gegen Vorauskasse auszuführen.
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Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs berechnet Paragon eine
Schadenspauschale von € 5 in jedem Einzelfall.